Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

9. Verkehr

93.108 Bundesgesetz über die Personenbeförderung und
den Zugang zu den Berufen des Strassentransportunternehmers
Loi fédérale sur le transport des voyageurs
et l'accès aux professions de transporteur par route

Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805 / FF I, 757)

Ausgangslage

Das europäische Recht regelt die Zulassung zum Beruf des Strassentransportunternehmers im Bereich des Güter- und Personenverkehrs. Verlangt werden persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Im schweizerischen Recht wurden bisher lediglich im Rahmen des Postverkehrsgesetzes die Voraussetzungen für die Berufszulassung für den Personenverkehr geregelt. Das neue Bundesgesetz regelt nun systematisch die Voraussetzung für die Zulassung als Strassentransportunternehmer sowohl für den Personen- wie neu auch für den Güterverkehr. Die entsprechenden bisherigen Bestimmungen des Postverkehrsgesetzes werden in den neuen Erlass integriert. Soweit keine internationalen Verpflichtungen entgegenstehen, können von diesem Gesetz abweichende Bestimmungen für Inhaber einer ausländischen Bewilligung erlassen werden, die von der Gewährung des Gegenrechts des betreffenden Staates abhängig sind.

Verhandlungen

SR 18.03.1993 AB 1993, 192
NR 28.04.1993 AB 1993, 806
SR 14.06.1993 AB 1993, 456
NR 16.06.1993 AB 1993, 1293
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (30:0 / 121:17)

Als Erstrat verabschiedete der Ständerat die Vorlage ohne nennenswerte Veränderung. Im Nationalrat machten sich kritischere Stimmen bemerkbar. So wurde es als Einbruch in unsere freiheitliche Wirtschaftsordnung angesehen, dass die Ausübung einer Unternehmertätigkeit von einer amtlichen Berufsausübungsbewilligung abhängig gemacht werden sollte und insbesonders auch, dass ein finanzieller Leistungsausweis erbracht werden muss. Namens einer Kommissionsminderheit beantragte Bezzola (R, GR) die Streichung der Bestimmungen, die den Zugang zum Beruf des Strassentransportunternehmers regeln sollen. Bei einem Teil der Anträge folgte das Plenum der Minderheit Bezzola. Cavadini (R, TI) hatte mit einem Antrag Erfolg, der das Inkrafttreten des Abschnitts über den Zugang zum Beruf des Strassentransportunternehmers bis zum Abschluss einer Vereinbarung mit der EG über den Strassenverkehr hinausschiebt.

In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an seiner Version und damit an der Version des Bundesrates mit einer Ausnahme fest. Bei der Frage des Inkrafttretens des umstrittenen Abschnitts betreffend die Transportunternehmer folgte er der differenzierten Lösung des Nationalrates, wonach der Bundesrat das Inkrafttreten erst dann vornehmen kann, wenn tatsächlich eine befriedigende Vereinbarung mit der EG auf dem Gebiet des Strassenverkehrs vorliegt. - Der Nationalrat stimmte den Beschlüssen des Ständerates schliesslich zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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